FAQs CPA Masken

Ausführliche Antwort:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Maskenengpasses wurde in Deutschland und der Schweiz ein verkürzter Prüfgrundsatz bewilligt. Dieser Prüfgrundsatz konzentriert sich auf die wichtigsten Aspekte der EN 149 bezüglich Infektionsschutz in der COVID-19-Pandemie.

Speziell zu Beginn der Pandemie war es nahezu unmöglich, international qualitativ geeignete und geprüfte Schutzmasken in den notwendigen Mengen zu beschaffen. Das liegt einerseits daran, dass die ganze Welt qualitativ hochwertige Masken kaufen wollte, die Produktion aber nicht darauf ausgelegt war. Relativ schnell haben Unternehmen mit der Produktion von Schutzmasken begonnen. Damit eine Schutzmaske aber gemäss EN 149 als FFP2 bezeichnet werden darf, muss ein umfangreiches Verfahren nach der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und EN 149 durchgeführt werden. Wesentliche Teile dieses Verfahrens sind unter anderem eine Baumusterprüfung, die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und somit das Anbringen der „CE-Kennzeichnung“ sowie der Kennnummer der Prüf- und Zertifizierungsstelle. Aus diesem Grund wurde ein verkürztes Bewertungsverfahren für „Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA)“ ermöglicht. Diese Masken müssen nicht das komplette Prüfverfahren der EN 149 durchlaufen. Die zu erreichenden Prüfwerte orientieren sich dabei an der EN 149, konkret am Standard FFP2, wobei folgende Punkte geprüft werden: Gebrauchssimulation, Sichtprüfung, Anlegeprüfung, Atemwiderstand, und Durchlass des Filtermediums. Die CPA-Masken sind nur für die Dauer der COVD-19-Pandemie zugelassen.
Masken, welche als FFP2-Masken bezeichnet werden dürfen, sind aktuell nur in geringen Stückzahlen erhältlich.
Im späteren Verlauf der Pandemie werden die Prüf- und Zertifizierungsstellen zur normalen Zertifizierung zurückkehren. Flawa geht davon aus, im Herbst 2020 eine zertifizierte FFP2-Atemschutzmaske in Verkehr bringen zu können.

Die Maske wurde nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-COV-2 Pandemie Atemschutzmasken Revision 2 überprüft. Das Design und die Prüfmerkmale orientieren sich an der EN 149, konkret am Standard FFP2, wobei folgende Punkte geprüft werden: Gebrauchssimulation, Sichtprüfung, Anlegeprüfung, Atemwiderstand und Durchlass des Filtermediums. Diese Masken sind nur für die Dauer der Pandemie zugelassen.

Die FLAWA CPA-Masken entsprechen der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus COVID 19 (mehr Informationen dazu s. Homepage vom Bund www.admin.ch). Zur Leistung und den offiziellen technischen Anforderungen finden Sie im Anhang unsere Bestätigung “Verkaufsfähigkeit”. Unsere CPA Masken sind getestet, freigegeben und bewertet nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-COV-2 Pandemie Atemschutzmasken Revision 2 durch das akkreditierte Labor TUEV Nord. Die Masken sind in allen Belangen so aufgebaut, damit ein bestmöglicher Schutz vor Coranaviren gewährleistet wird.

FFP2 und CPA-Masken sind für den Selbst- und Fremdschutz konzipiert.
Sie können bei richtiger Anwendung und korrektem Tragen vor dem Virus schützen. Allerdings müssen die Masken korrekt –gemäss Informationsbroschüre- verwendet werden.

Die FLAWA CPA-Masken entsprechen der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus COVID 19 (mehr Informationen dazu s. Homepage vom Bund www.admin.ch). Zur Leistung und den offiziellen technischen Anforderungen finden Sie im Anhang unsere Bestätigung “Verkaufsfähigkeit”. Unsere CPA Masken sind getestet, freigegeben und bewertet nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-COV-2 Pandemie Atemschutzmasken Revision 2 durch das akkreditierte Labor TUEV Nord. Die Masken sind in allen Belangen so aufgebaut, damit ein bestmöglicher Schutz vor Coranaviren gewährleistet wird.

Die Maske schützt nicht nur den Träger sondern minimiert auch das Ansteckungsrisiko für andere, sind also neben dem Selbst- auch für den Fremdschutz konzipiert.

Vielen Dank für Ihre Nachricht und das Interesse an unseren FLAWA Masken.
Wir veröffentlichen in der Regel keine Laborberichte. Das hat den Hintergrund, dass in diesen Berichten teilweise vertrauliche Informationen seitens Produkt(entwicklung) enthalten sind, welche wir nicht veröffentlichen.
Aus diesem Grund haben wir das Dokument “Bestätigung Verkaufsfähigkeit” erstellt, in welchem die Nr. des TUEV Testberichtes sowie die Bestätigung des bfu enthalten ist.

Nein (Wasserdichtheit nicht zu verwechseln mit dem Spritzwiderstand bei medizinischen Gesichtsmasken vom Typ IIR, welche eine wasserabstossende, hydrophobe Wirkung haben), auch wenn das CPA-Aussenschutzvlies hydrophob ist.

Die Filtereffizienz von FFP2 und Typ IIR Masken können nicht verglichen werden.

Die beiden Maskentypen haben unterschiedliche Anwendungszwecke und sind unterschiedlich normiert.

Die medizinischen Gesichtsmasken sind in EN 14683 normiert (z.B. Bakterielle Filterleistung bei Typ IIR ≥ 98%), die Atemschutzgeräte / filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel (FFP2-Atemschutzmasken) sind in EN 149 normiert (z.B. filtrieren FFP2-Masken mindestens 94% des Prüfaerosols).

CPA-Masken von Flawa erfüllen die gleiche Filterleistung wie FFP2-Masken.

Die FLAWA CPA-Masken entsprechen der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus COVID 19 (mehr Informationen dazu s. Homepage vom Bund www.admin.ch). Zur Leistung und den offiziellen technischen Anforderungen finden Sie im Anhang unsere Bestätigung “Verkaufsfähigkeit” ist.
Unsere CPA Masken sind getestet, freigegeben und bewertet nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-COV-2 Pandemie Atemschutzmasken Revision 2 durch das akkreditierte Labor TUEV Nord . Die Masken sind in allen Belangen so aufgebaut, damit ein bestmöglicher Schutz vor Corona-Viren gewährleistet wird.

Grundsätzlich während der COVID-19-Pandemie, jedoch längstens 5 Jahre (siehe „Ender der Lagerzeit“ auf der Produktverpackung).

CPA- / FFP2-Masken filtrieren 94% der Partikel.Die Maske ist eine persönliche Schutzausrüstung.

Die CPA-Masken dürfen ausschliesslich zum Infektionsschutz eingesetzt werden. Das heisst nicht automatisch, dass die CPA-Maske auch gegen sonstige luftgetragene Schadstoffe, zum Beispiel ölhaltige Aerosole mit teils krebserzeugenden Inhaltsstoffen, Schutz bietet.

Als erstes gibt es drei Typen von Masken:

  • Hygienemasken (z.B. Typ IIR)
  • Community Masken (z.B. Flawa Universalmasken)
  • Atemschutzmasken (z.B. Flawa Pandemiemasken)

Wenn Sie eine Hygienemaske kaufen, müssen Sie unbedingt auf das CE Zeichen, die Herstellerinformation, die Normenangabe und die Typenbezeichnung achten. Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität mit der Norm.

Die Norm beschreibt eine Bakterielle Filterleistung. Bakterien sind 10 bis 100 mal grösser als Viren. Hygienemasken dienen somit nicht zum Selbstschutz bei Corona sondern lediglich zum Fremdschutz. Sie können sich mit so einer Maske nicht schützen sondern nur die Anderen.

Wir wollten etwas entwickeln, dass für den Pandemiefall hilft. Und darum haben wir uns an der Empfehlung der Covid-19 Science Taskforce orientiert. Diese misst Masken bei deutlich kleineren Partikeln. Wir haben diese Prüfung bei der EMPA durchgeführt und erfolgreich bestanden. Da dies aber keine Norm ist, gibt es auch kein CE.

Was können Sie tun wenn Sie sich selbst schützen wollen?

Für den Selbstschutz haben wir die CPA Pandemiemaske entwickelt. Diese Maske wurde beim TÜV Nord geprüft und entspricht dem Prüfgrundsatz, der in Deutschland veröffentlicht wurde. Dies ist unseres Wissens, die einzige Maske “swiss made”, die einen Selbstschutz geprüft hat.

Weiter haben wir eine Maske entwickelt und in den USA nach N95 geprüft, auch diese Prüfung haben wir bestanden.

a) Bei nichtzertifizierten Masken (Universalmasken) ist ein Aufdruck eines Logos möglich.

b) Zertifizierte Masken (z.B. CPA oder FFP2) dürfen nicht mit einem fremden Logo bedruckt werden.

Möglich ist eine zusätzliche Beschriftung mit: distributed by “Firmenname”

Die CPA-Maske ist zum Gebrauch während einer Arbeitsschicht bestimmt und kann nicht wiederverwendet werden (vorbehältlich den Einschränkungen gemäss Informationsbroschüre)

Bezogen werden können die Masken aktuell über unseren Flawa Online Shop www.flawaconsumer-shop.ch. Wir sind darüber hinaus dabei weitere Vertriebskanäle aufzubauen. Auf unserer Website www.flawaconsumer.com halten wir Sie auf dem Laufenden.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Masken auch in Apotheken erhältlich sein.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es tut uns sehr leid zu hören, dass Sie Probleme beim Einkaufen im flawaconsumer-shop.ch hatten.

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Wir berechnen Ihnen, unabhängig von der Bestellmenge, nur 1x Versandkosten in Höhe von 6.90 CHF. Bedeutet: Je mehr Sie bestellen, desto weniger Versandkosten müssen gezahlt werden.

Aktuell bieten wir nur den Verkauf innerhalb der Schweiz an. Bitte senden Sie uns eine Email an masken@flawaconsumer.com. Wir informieren Sie sobald wir auch ausserhalb der Schweiz liefern.

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